Sicherheit geht uns alle an!
Anlagensicherheit ist das Kernelement für eine sichere und effiziente Produktion.
Was bedeutet Anlagensicherheit in der Prozessindustrie?
Eine Anlage ist zum Beispiel dann sicher, wenn:
- sie den Stand der Technik nachweislich im Rahmen einer Anlagensicherheitsüberprüfung bestanden hat,
- die Betreiber und verantwortlichen Mitarbeiter / Drittschutz bezüglich geltender Arbeitsschutzregelungen unterwiesen wurden,
- diese bei der Planung bereits im Rahmen von sicherheitsrelevanten Aspekten ausführlich mit berücksichtigt wurde.
Der rechtliche Rahmen zur Anlagensicherheit in der Prozesstechnik wird in Deutschland vom Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der Störfall-Verordnung bestimmt. Als zentrales Instrument zur Ermittlung der störungsverhindernden und störungsbegrenzenden Maßnahmen schreibt z.B. die Störfall-Verordnung die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für Betriebsbereiche mit Grundpflichten und einen Sicherheitsbericht für Betriebsbereiche mit erweiterten Pflichten vor. Hier setzen wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen innerhalb der TÜV NORD GROUP auf eine Jahrelange Erfahrung im Bereich Anlagensicherheit.
Anlagensicherheit aus Sicht des Arbeitsschutzes
Das zentrale Instrument zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und zur Festlegung von Schutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung. Die Forderungen hierzu sind vor allem in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Detail konkretisiert.
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